ZUGFeRD oder XRechnung? Der Unterschied erklärt – Profile, Formate und welches du wann brauchst
ZUGFeRD vs. XRechnung: hybrides PDF mit XML gegen reines XML. Profile, Factur-X, EN 16931, Pflicht bei Behörden, Vergleichstabelle, Empfang beider Formate, KoSIT-Validator und typische Fehler.
Aktualisiert am 3. September 2026
ZUGFeRD und XRechnung sind die beiden Formate, die dir in Deutschland als E-Rechnung begegnen – und sie werden ständig verwechselt. Das eine ist ein PDF mit versteckten Daten, das andere eine reine XML-Datei; das eine kommt aus der Wirtschaft, das andere von der öffentlichen Verwaltung. Beide erfüllen die E-Rechnungspflicht, aber nicht in jeder Variante und nicht bei jedem Empfänger. Dieser Ratgeber erklärt, was hinter ZUGFeRD, Factur-X und XRechnung steckt, stellt die Formate in einer Vergleichstabelle gegenüber, sagt dir, welches Format du wann brauchst, wie du beide empfängst und prüfst – und welche Fehler in der Praxis am häufigsten zur Ablehnung führen.
Was ist ZUGFeRD – und was hat Factur-X damit zu tun?
ZUGFeRD steht für „Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland“ und ist ein hybrides Rechnungsformat: eine PDF-Datei nach dem Archivstandard PDF/A-3, in die eine XML-Datei mit den Rechnungsdaten eingebettet ist. Du öffnest die Datei wie jedes andere PDF und siehst deine gewohnte Rechnung; die Buchhaltungssoftware deines Kunden greift dagegen auf das XML zu und liest Beträge, Steuersätze und Fälligkeit maschinell aus.
Factur-X ist das französische Schwesterformat. Seit Version 2 sind ZUGFeRD und Factur-X technisch identisch – dieselbe XML-Struktur im CII-Format, dieselben Profile. Wenn dir ein Lieferant also „Factur-X“ schickt, ist das für dich eine ZUGFeRD-Rechnung, und umgekehrt.
Die Profile sind der Punkt, an dem es kompliziert wird. ZUGFeRD kennt MINIMUM, BASIC WL, BASIC, EN 16931 (früher COMFORT), EXTENDED und XRECHNUNG. Die ersten beiden enthalten nur Kopfdaten ohne Positionen und gelten deshalb nicht als E-Rechnung im Sinne der Pflicht. Für die E-Rechnungspflicht taugt ZUGFeRD ab Version 2.0.1 und ab Profil BASIC; sicher bist du mit EN 16931. Noch ein wichtiger Punkt: Weichen PDF-Ansicht und XML voneinander ab, zählt im Zweifel der XML-Teil – die sichtbare Rechnung ist nur die Sichtkopie.
Was ist die XRechnung?
Die XRechnung ist das Format der deutschen öffentlichen Verwaltung. Sie ist ein reines XML-Dokument ohne PDF-Anteil – wer sie ohne Software öffnet, sieht nur Code. Fachlich ist die XRechnung das deutsche CIUS-Profil der europäischen Norm EN 16931: Sie übernimmt deren Datenmodell und ergänzt nationale Regeln, etwa die Pflicht zur Leitweg-ID bei Behördenrechnungen, zu Verkäufer-E-Mail und Telefonnummer oder zu Zahlungsangaben. Gepflegt wird der Standard von der KoSIT, der Koordinierungsstelle für IT-Standards; aktuell ist Version 3.x.
Technisch kann eine XRechnung in zwei Syntaxen vorliegen: UBL oder CII. Beide transportieren denselben Inhalt, und Empfänger, die XRechnungen annehmen, verarbeiten in der Regel beide. Für dich als Aussteller ist das nur insofern relevant, als deine Software eine der beiden erzeugt – welche, ist im Alltag egal.
Verpflichtend ist die XRechnung bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber: Für Lieferanten des Bundes gilt das seit dem 27. November 2020 nach der E-Rechnungsverordnung, viele Länder und Kommunen haben nachgezogen. Wer für die Stadt, ein Landesamt oder eine Bundesbehörde arbeitet, kommt um die XRechnung nicht herum. Im B2B-Geschäft ist sie seit der E-Rechnungspflicht ebenfalls ein zulässiges Format – und wegen ihrer Verbreitung in Buchhaltungssoftware oft die sicherste Wahl.
ZUGFeRD vs. XRechnung: Der Vergleich auf einen Blick
Die folgende Übersicht stellt die beiden Formate Punkt für Punkt gegenüber. Sie ersetzt keine technische Spezifikation, reicht aber, um im Alltag die richtige Entscheidung zu treffen.
Kurz gesagt: ZUGFeRD ist bequemer für den Empfänger, die XRechnung ist verbindlicher und bei Behörden gesetzt. Beide sind gleichwertig, was die E-Rechnungspflicht angeht – vorausgesetzt, das ZUGFeRD-Profil ist mindestens BASIC.
- Dateiform: ZUGFeRD ist ein PDF/A-3 mit eingebettetem XML; die XRechnung ist eine reine XML-Datei
- Lesbarkeit für Menschen: ZUGFeRD lässt sich wie jedes PDF öffnen; die XRechnung braucht einen Viewer oder eine Software mit Import
- Norm: beide beruhen auf der EN 16931; die XRechnung ist das deutsche CIUS-Profil mit zusätzlichen Regeln
- Syntax: ZUGFeRD nutzt CII; die XRechnung erlaubt UBL und CII
- Profile: ZUGFeRD kennt sechs Profile, davon zählen MINIMUM und BASIC WL nicht als E-Rechnung; die XRechnung hat kein Profilsystem
- Behörden: XRechnung ist bei Bund und den meisten Ländern gesetzt; ob ein ZUGFeRD-PDF angenommen wird, hängt von der jeweiligen Plattform ab – sicher ist das reine XML
- Übermittlung: beide per E-Mail; an Behörden über ZRE, OZG-RE oder Landesportale, optional über Peppol
- Aufbewahrung: bei beiden acht Jahre im Originalformat – bei ZUGFeRD das komplette PDF, bei der XRechnung die XML-Datei
- Erstellung: ZUGFeRD verlangt ein korrektes PDF/A-3 samt XML-Einbettung, was technisch anspruchsvoller ist; die XRechnung ist einfacher zu erzeugen, aber unhandlicher für Empfänger ohne Software
Welches Format wann? Eine Regel für den Betriebsalltag
Die Entscheidung hängt weniger von dir als von deinem Kunden ab. Drei Fälle decken den Alltag eines Handwerks- oder Dienstleistungsbetriebs fast vollständig ab.
Erstens Behörden und kommunale Betriebe: Hier ist die XRechnung gesetzt, inklusive Leitweg-ID des Auftraggebers. Ein ZUGFeRD-PDF nehmen viele Rechnungsportale nicht an. Frag im Zweifel vorher, über welche Plattform und in welchem Format die Stelle Rechnungen annimmt.
Zweitens Geschäftskunden mit Buchhaltungssoftware – Hausverwaltungen, GmbHs, größere Betriebe: Hier gehen beide Formate. Viele Buchhaltungssysteme verarbeiten XRechnung und ZUGFeRD gleichermaßen; frag die Buchhaltung, was sie bevorzugt, und bleib dann dabei. Drittens kleine Gewerbekunden ohne Software, etwa der Imbiss oder das Nagelstudio: Sie müssen E-Rechnungen zwar empfangen, können mit reinem XML aber wenig anfangen. Hier ist ZUGFeRD freundlicher – oder du schickst die XRechnung als XML und legst ein normales PDF derselben Rechnung als Sichtkopie bei.
Diese letzte Variante – XRechnung plus PDF-Sichtkopie – ist für Betriebe, deren Software nur ein Format beherrscht, ein guter Standard. Sie erfüllt die Pflicht, funktioniert bei Behörden und lässt den Kunden ohne Software nicht im Regen stehen. Nur eines darfst du nicht vergessen: Führendes Dokument ist das XML, und das musst du aufbewahren.
Empfang: Beide Formate lesen, prüfen und richtig ablegen
Seit 2025 musst du beide Formate annehmen können, und dein Lieferant entscheidet, welches er schickt. Beim ZUGFeRD-PDF siehst du die Rechnung sofort; beim XRechnung-XML brauchst du einen Viewer oder eine App, die die Datei importiert und als Rechnungsansicht mit Beträgen und Fälligkeit darstellt. Solche Viewer gibt es kostenlos, und die meisten Rechnungs-Apps für kleine Betriebe bringen den Import mit.
Beim Ablegen gilt bei beiden Formaten dieselbe Regel: Das Original bleibt unverändert. Bei der XRechnung ist das die XML-Datei, beim ZUGFeRD das komplette PDF – nicht nur ein Ausdruck, nicht nur das herausgelöste XML. Acht Jahre ab Jahresende, nach § 14b UStG und § 147 AO, und so, dass die Datei weiterhin maschinell lesbar ist. Ein ZUGFeRD-PDF, das du in einem anderen Programm neu speicherst oder mit anderen PDFs zusammenfügst, verliert leicht sein eingebettetes XML und damit seinen Status als E-Rechnung.
PlanifyMinds B2B importiert im Pro-Tarif XRechnungen in beiden Syntaxen (UBL und CII) sowie Factur-X- und ZUGFeRD-PDFs und liest die Rechnungsdaten aus. Ausgehend erzeugt die App ausschließlich XRechnung im CII-Format – ZUGFeRD kann sie nicht erstellen. Für die Ablage der Originale nutzt du am besten zusätzlich einen festen Ordner je Jahr; die App bietet ein GoBD-Exportpaket mit Prüfsummen, aber kein revisionssicheres Archiv.
Validierung und typische Fehler
Ob eine E-Rechnung formal korrekt ist, prüfst du mit einem Validator. Die KoSIT stellt dafür ein kostenloses Prüftool bereit, das eine XML-Datei gegen die XRechnung-Regeln testet und jede Verletzung mit Regelnummer und Beschreibung auflistet. Viele Rechnungsportale und Buchhaltungsprogramme nutzen intern dieselben Regelwerke – was der Validator ablehnt, lehnt in der Regel auch das Portal ab. Bei ZUGFeRD kommt zusätzlich die Prüfung hinzu, ob das PDF ein gültiges PDF/A-3 ist.
Die häufigsten Fehler sind erstaunlich banal und wiederholen sich in fast jedem Betrieb. Fast alle fängt eine Software ab, die vor dem Erzeugen validiert. Prüfe deine Stammdaten einmal gründlich, dann verschwindet die Hälfte der Liste von selbst.
- Leitweg-ID fehlt oder ist falsch abgeschrieben – bei Behördenrechnungen der Ablehnungsgrund Nummer eins
- Verkäufer-Kontakt unvollständig: Die XRechnung verlangt E-Mail und Telefonnummer, ein Name allein reicht nicht
- Keine Zahlungsangaben: Fälligkeitsdatum oder Zahlungsbedingungen fehlen, IBAN ist leer
- Summen passen nicht: Rundungsdifferenzen zwischen Positionen, Nettosumme und Steuerbetrag
- Falsches ZUGFeRD-Profil: MINIMUM oder BASIC WL gilt nicht als E-Rechnung
- ZUGFeRD-PDF nach dem Erzeugen neu gespeichert oder zusammengefügt – das XML ist dann weg
- Steuerkategorie stimmt nicht: Kleinunternehmer weisen 19 Prozent aus oder vergessen den Hinweis auf die Befreiung
- Rechnungsnummer doppelt vergeben, weil zwei Geräte oder Programme parallel nummerieren
Praxisbeispiel
Beispiel: Elektrobetrieb Brandt – drei Kunden, drei Anforderungen
Elektromeister Brandt hat in einer Woche drei Rechnungen zu schreiben: eine an das Schulamt der Stadt für die Prüfung der Elektroanlage in einer Grundschule, eine an eine Hausverwaltung für den Austausch eines Zählerschranks und eine an ein kleines Café, das eine neue Steckdose brauchte. Alle drei sind Geschäftskunden – alle drei wollen etwas anderes.
Das Schulamt nimmt nur XRechnungen mit Leitweg-ID über das Rechnungsportal des Landes an. Brandt trägt die Leitweg-ID von der Bestellung beim Kunden ein, erzeugt die XRechnung als XML und lädt sie hoch; ein ZUGFeRD-PDF hätte das Portal nicht angenommen. Die Hausverwaltung arbeitet mit einer Buchhaltungssoftware, die beide Formate liest – sie bekommt die XRechnung per E-Mail und, weil die Sachbearbeiterin darum bat, ein normales PDF derselben Rechnung dazu.
Das Café hat keine Buchhaltungssoftware und öffnet Rechnungen am Handy. Brandt schickt auch hier XRechnung plus PDF-Sichtkopie; der Inhaber schaut ins PDF, die XML-Datei leitet er an seinen Steuerberater weiter. Zwei Tage später kommt umgekehrt eine Factur-X-Rechnung vom Elektrogroßhandel – Brandt importiert das PDF in seine Rechnungs-App, kontrolliert Betrag und Fälligkeit und legt die Originaldatei im Ordner des Jahres ab. Drei Format-Fragen, ein Prinzip: Der Empfänger bestimmt, das XML bleibt.
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Häufige Fragen
Ist ZUGFeRD eine E-Rechnung im Sinne der E-Rechnungspflicht?
Ja, wenn die Version mindestens 2.0.1 ist und das Profil mindestens BASIC – sicher bist du mit EN 16931 oder XRECHNUNG. Die Profile MINIMUM und BASIC WL enthalten keine Positionsdaten und gelten nicht als E-Rechnung. Im Zweifel maßgeblich ist der XML-Teil, nicht die PDF-Ansicht.
Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und Factur-X?
Praktisch keiner. Factur-X ist der französische Name desselben Standards; seit Version 2 sind die Formate technisch identisch, mit derselben XML-Struktur und denselben Profilen. Eine Factur-X-Rechnung kannst du wie eine ZUGFeRD-Rechnung behandeln.
Welches Format verlangen Behörden?
Die XRechnung, mit Leitweg-ID des Auftraggebers, übermittelt über ZRE, OZG-RE, ein Landesportal oder Peppol. Für Lieferanten des Bundes gilt das seit dem 27. November 2020, viele Länder und Kommunen haben eigene Regelungen. Ob ein ZUGFeRD-PDF angenommen wird, entscheidet die jeweilige Plattform – frag vorher nach.
Kann ich eine XRechnung an Privatkunden schicken?
Du darfst, musst aber nicht: Für Rechnungen an Verbraucher gilt die E-Rechnungspflicht nicht. Die meisten Privatkunden können mit einer XML-Datei nichts anfangen. Schick ihnen weiterhin ein normales PDF oder Papier – oder das PDF zusammen mit dem XML, wenn du beides ohnehin erzeugst.
Wie prüfe ich, ob meine E-Rechnung gültig ist?
Mit einem Validator gegen die XRechnung-Regeln, etwa dem kostenlosen Prüftool der KoSIT; es listet jede verletzte Regel auf. Bei ZUGFeRD solltest du zusätzlich prüfen, ob das PDF ein korrektes PDF/A-3 ist und das XML enthält. Gute Software validiert vor dem Erzeugen und verhindert die meisten Fehler von vornherein.
Muss ich zu einer XRechnung auch ein PDF mitschicken?
Nein, das XML ist die Rechnung und genügt. In der Praxis ist eine PDF-Sichtkopie aber oft sinnvoll, weil viele kleine Kunden das XML nicht lesen können. Wichtig: Aufbewahrt und archiviert wird die XML-Datei, das PDF ist nur Beiwerk.
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