Skonto berechnen: Formel, Beispiele mit 2 % und 3 %, Umsatzsteuer und Buchung
Skonto berechnen: Skontobetrag = Rechnungsbetrag × Skontosatz, Zahlbetrag = Betrag − Skonto. Beispiele mit 2 % und 3 %, Umsatzsteuer nach § 17 UStG, Formulierung auf der Rechnung, Zinsformel.
Aktualisiert am 3. September 2026
Skonto ist der Preisnachlass, den du einem Kunden gewährst, wenn er schneller zahlt als vereinbart – zum Beispiel 2 % bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen statt der üblichen 30. Für dich als Handwerker oder Dienstleister ist Skonto ein Werkzeug: Es bringt das Geld früher aufs Konto, kostet aber ein Stück vom Umsatz. Auf der Kundenseite ist Skonto ein Rabatt, den viele Betriebe unnötig liegen lassen. Dieser Ratgeber zeigt dir, wie du Skonto berechnest, wie sich Umsatzsteuer und Buchung ändern, welche Formulierung auf die Rechnung gehört und wie du mit einer einfachen Formel prüfst, ob sich Skonto für dich überhaupt lohnt.
Was ist Skonto – und was ist es nicht?
Skonto ist ein Preisnachlass in Prozent des Rechnungsbetrags, den der Kunde nur bekommt, wenn er innerhalb einer kurzen Frist zahlt. Typisch sind 2 % oder 3 % bei Zahlung innerhalb von 7, 10 oder 14 Tagen, während das reguläre Zahlungsziel bei 30 Tagen liegt. Zahlt der Kunde später, ist der volle Betrag fällig. Skonto ist also an eine Bedingung geknüpft – das unterscheidet es vom Rabatt, der von vornherein vom Preis abgezogen wird und auf der Rechnung schon eingerechnet ist.
Wichtig ist auch die Abgrenzung zur Kürzung: Wer nach Ablauf der Skontofrist trotzdem den geminderten Betrag überweist, hat keinen Skonto gezogen, sondern die Rechnung nicht vollständig bezahlt. Den Rest darfst du nachfordern. In der Praxis lohnt es sich, solche Restbeträge im Blick zu behalten, denn sie summieren sich über ein Jahr schnell zu einem spürbaren Betrag.
Skonto ist freiwillig. Es gibt keine Pflicht, Skonto anzubieten, und keinen gesetzlichen Satz. Was gilt, bestimmst du in deinem Angebot, in deinen Zahlungsbedingungen oder auf der Rechnung. Bei Aufträgen für die öffentliche Hand oder größere Auftraggeber stehen die Skontobedingungen oft im Vertrag – dann gelten diese, nicht deine Standardformulierung.
Skonto berechnen: Die Formel
Die Rechnung ist einfach und funktioniert für jeden Betrag und jeden Satz. Grundlage ist in der Regel der Bruttobetrag der Rechnung, also inklusive Umsatzsteuer – denn der Kunde zahlt den Bruttobetrag, und auf diesen bezieht sich sein Nachlass. Im B2B-Bereich wird gelegentlich netto gerechnet; dann sollte das in den Zahlungsbedingungen ausdrücklich stehen.
Beim Prozentrechnen hilft eine Faustregel: 1 % des Betrags ist der Betrag geteilt durch 100. Für 2 % verdoppelst du diesen Wert, für 3 % nimmst du ihn dreimal. Runde am Ende kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen – Bruchteile von Cent gibt es auf dem Konto nicht, und der Kunde rundet in der Regel genauso.
Rechne Skonto immer vom vollständigen Rechnungsbetrag, nicht von einzelnen Positionen. Wenn eine Rechnung Positionen mit unterschiedlichen Steuersätzen enthält (zum Beispiel 19 % für Material und 7 % für einen anderen Teil), ändert sich an der Skontoformel nichts – nur die Umsatzsteuerkorrektur im nächsten Abschnitt musst du dann je Steuersatz aufteilen.
- Skontobetrag = Rechnungsbetrag × Skontosatz ÷ 100
- Zahlbetrag = Rechnungsbetrag − Skontobetrag
- Rückrechnung: Rechnungsbetrag = Zahlbetrag ÷ (1 − Skontosatz ÷ 100), wenn du vom gezahlten Betrag auf den Rechnungsbetrag schließen willst
- Nettoanteil des Skontos = Skontobetrag ÷ (1 + Steuersatz ÷ 100); Umsatzsteueranteil = Skontobetrag − Nettoanteil
Rechenbeispiele mit 2 % und 3 % Skonto
Beispiel 1 – 2 % Skonto: Eine Rechnung über 1.190,00 € brutto (1.000,00 € netto plus 190,00 € Umsatzsteuer) trägt den Hinweis „2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen“. Der Skontobetrag ist 1.190,00 € × 0,02 = 23,80 €. Der Kunde überweist 1.190,00 € − 23,80 € = 1.166,20 €. Zahlt er am elften Tag, sind die vollen 1.190,00 € fällig.
Beispiel 2 – 3 % Skonto: Eine Rechnung über 2.380,00 € brutto (2.000,00 € netto plus 380,00 € Umsatzsteuer) mit 3 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen. Skontobetrag: 2.380,00 € × 0,03 = 71,40 €. Zahlbetrag: 2.380,00 € − 71,40 € = 2.308,60 €. Bei 3 % merkst du bereits, wie schnell aus Prozenten echtes Geld wird – auf ein Jahr mit vielen Rechnungen gerechnet ist das ein spürbarer Posten.
Beispiel 3 – Rückrechnung: Ein Kunde überweist 4.664,80 € und schreibt „abzüglich 2 % Skonto“ in den Verwendungszweck. Der zugrunde liegende Rechnungsbetrag ist 4.664,80 € ÷ 0,98 = 4.760,00 €. So prüfst du in Sekunden, ob der Kunde richtig gerechnet hat – oder ob er sich einen größeren Nachlass genommen hat, als vereinbart war. Für schnelle Kontrollen zwischen zwei Terminen reicht der Skonto-Rechner unten; für die Buchung brauchst du zusätzlich die Aufteilung in Netto- und Steueranteil.
Skonto und Umsatzsteuer: § 17 UStG
Wenn der Kunde Skonto zieht, bekommst du weniger Geld – und das Finanzamt bekommt weniger Umsatzsteuer. Nach § 17 UStG mindert sich die Bemessungsgrundlage, sobald sich das Entgelt nachträglich ändert. Skonto ist genau so eine Änderung. Du korrigierst die Umsatzsteuer also für den Voranmeldungszeitraum, in dem der Kunde gezahlt hat – nicht rückwirkend für den Monat der Rechnung.
Die Aufteilung folgt der Formel aus dem vorigen Abschnitt. Im Beispiel mit 1.190,00 € und 2 % Skonto (23,80 €) entfallen 20,00 € auf das Netto-Entgelt und 3,80 € auf die Umsatzsteuer. Die Bemessungsgrundlage sinkt damit von 1.000,00 € auf 980,00 €, die geschuldete Umsatzsteuer von 190,00 € auf 186,20 €. Der Kunde muss seinen Vorsteuerabzug spiegelbildlich um 3,80 € kürzen.
Eine berichtigte Rechnung ist dafür nicht nötig, solange der Skonto als Bedingung auf der ursprünglichen Rechnung stand. Genau das ist der Grund, warum die Formulierung auf der Rechnung so wichtig ist: Steht der Skonto-Hinweis dort, ist die Minderung dokumentiert, und beide Seiten können sie in ihrer Umsatzsteuer nachvollziehen. Bist du selbst Kleinunternehmer nach § 19 UStG oder ist die Leistung steuerfrei, entfällt die Korrektur der Umsatzsteuer – dann mindert sich nur das Entgelt. Wie du die Korrektur in deiner Voranmeldung einträgst, klärst du im Zweifel mit deiner Steuerberatung.
Skonto auf der Rechnung richtig formulieren
Eine Skontoangabe braucht drei Dinge: den Satz, die Frist und den Bezugspunkt der Frist. Bewährt hat sich ein konkretes Datum statt einer Tagesangabe, weil dann niemand rechnen muss und Streit über den Beginn der Frist vermieden wird. Ein Beispiel: „Zahlbar bis 30.09.2026 ohne Abzug. Bei Zahlung bis 10.09.2026 gewähren wir 2 % Skonto (23,80 €), Zahlbetrag dann 1.166,20 €.“ Damit steht sowohl der Skontobetrag als auch der geminderte Zahlbetrag auf der Rechnung, und der Kunde kann nichts falsch machen.
Kürzer, aber ebenfalls ausreichend: „2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum.“ Diese Bedingungsform reicht auch für die Umsatzsteuer – ein ausgewiesener Skontobetrag ist keine Pflicht, sondern ein Service. Maßgeblich ist in der Regel der Zahlungseingang auf deinem Konto, nicht das Datum der Überweisung; wenn du das anders handhaben willst, schreib es dazu.
In PlanifyMinds B2B trägst du an der Rechnung Skontosatz und Frist in Tagen ein; der Hinweis erscheint dann als Zahlungsbedingung auf dem Rechnungs-PDF. Den geminderten Zahlbetrag und die Umsatzsteuerkorrektur rechnet die App nicht aus – dafür nimmst du den Rechner oder die Formel oben, und die Korrektur in der Voranmeldung übernimmt deine Buchhaltung.
Skonto als Finanzierungskosten: Der effektive Jahreszins
Aus Sicht des Kunden ist Skonto ein extrem gut verzinster Kredit an sich selbst: Er verzichtet auf ein paar Tage Zahlungsziel und bekommt dafür 2 % oder 3 % vom Betrag. Aus deiner Sicht ist es umgekehrt: Du zahlst für das frühere Geld einen Preis, der sich in einen Jahreszins umrechnen lässt. Genau diese Umrechnung zeigt, warum Skonto so wirkungsvoll ist – und warum du dir gut überlegen solltest, welchen Satz du anbietest.
Die grobe Formel: Effektiver Jahreszins ≈ Skontosatz ÷ (100 − Skontosatz) × 360 ÷ (Zahlungsziel in Tagen − Skontofrist in Tagen) × 100. Der erste Bruch drückt aus, wie viel Prozent der Nachlass bezogen auf den tatsächlich gezahlten Betrag ist; der zweite rechnet die eingesparten Tage auf ein Jahr mit 360 Zinstagen hoch. Die Formel vernachlässigt Zinseszinsen und ist deshalb eine Näherung – für die Entscheidung reicht sie völlig.
Rechnen wir das mit 2 % Skonto bei 10 Tagen und einem Zahlungsziel von 30 Tagen: 2 ÷ 98 × 360 ÷ 20 × 100 ≈ 36,7 % pro Jahr. Bei 3 % und gleichen Fristen sind es rund 55,7 %. Kaum ein Kontokorrentkredit kostet so viel. Für den Kunden heißt das: Skonto ziehen lohnt sich fast immer, notfalls mit einer kurzen Kontoüberziehung. Für dich heißt es: Skonto ist teuer und nur dann sinnvoll, wenn das schnellere Geld dir mehr bringt, als der Nachlass kostet.
Skonto buchen: Erlösschmälerung statt Aufwand
In der Buchhaltung ist gewährter Skonto keine Ausgabe, sondern eine Erlösschmälerung: Dein Umsatz wird um den Nettoanteil des Skontos kleiner, die Umsatzsteuer um den Steueranteil. Die gängigen Kontenrahmen führen dafür eigene Konten für gewährte Skonti, getrennt nach Steuersatz. Auf der Einkaufsseite ist es spiegelbildlich: Erhaltener Skonto mindert den Aufwand oder den Wareneinsatz und kürzt den Vorsteuerabzug.
Praktisch läuft es so: Die Rechnung wird zunächst mit dem vollen Betrag als Forderung erfasst. Geht die Zahlung mit Skontoabzug ein, wird die Forderung vollständig ausgebucht – der Differenzbetrag geht auf das Skontokonto, aufgeteilt in Netto und Umsatzsteuer. Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist es einfacher, weil ohnehin nur der tatsächliche Zahlungseingang zählt; die Umsatzsteuerkorrektur nach § 17 UStG bleibt trotzdem.
Wenn du deine Rechnungen in einer App schreibst und die Buchhaltung bei der Steuerberatung liegt, reicht es, den tatsächlich gezahlten Betrag und das Zahlungsdatum sauber zu dokumentieren – etwa im Status der Rechnung und im Monatsexport. Die Buchung selbst nimmt die Steuerberatung vor. Eine Rechnungs-App ist keine Buchhaltung; sie liefert die Belege und Beträge, aus denen die Buchung entsteht.
Wann ist Skonto sinnvoll – und wann nicht?
Skonto lohnt sich für dich, wenn Liquidität knapp und teuer ist: Wenn du Material vorfinanzierst, Löhne pünktlich zahlen musst und sonst den Kontokorrent nutzen würdest, kann ein Nachlass von 2 % günstiger sein als Zinsen und Mahnaufwand. Skonto lohnt sich auch, wenn du mit bestimmten Kunden regelmäßig Zahlungsverzug erlebst – der Anreiz wirkt oft besser als jede Mahnung.
Skonto lohnt sich nicht, wenn deine Kunden ohnehin pünktlich zahlen. Dann verschenkst du Marge für nichts. Es lohnt sich ebenfalls nicht bei sehr kleinen Margen: Bei einem Materialauftrag mit 8 % Aufschlag frisst ein Skonto von 3 % mehr als ein Drittel des Gewinns. Rechne deshalb vorher, wie viel Prozent deines Rohertrags der Skonto bei diesem Auftrag ausmacht.
Ein Mittelweg ist, Skonto gezielt und nicht pauschal anzubieten: für große Rechnungen, für Kunden mit Verhandlungsspielraum oder in Monaten, in denen du Geld brauchst. Und egal wie du entscheidest: Schreib die Bedingung eindeutig auf die Rechnung, prüfe jeden Zahlungseingang gegen die Frist und fordere Kürzungen nach Fristablauf konsequent nach. Skonto ist ein Angebot, kein Freibrief.
Praxisbeispiel
Beispiel: Elektrobetrieb bietet Skonto an und prüft den Zahlungseingang
Der Elektrobetrieb von Sina Krause installiert eine Wallbox samt Unterverteilung für ein Ingenieurbüro. Rechnungsbetrag: 4.000,00 € netto, 760,00 € Umsatzsteuer, 4.760,00 € brutto, Rechnungsdatum 1. September 2026. Weil Sina das Material vorgestreckt hat und Ende September Löhne fällig sind, schreibt sie auf die Rechnung: „Zahlbar bis 01.10.2026 ohne Abzug. Bei Zahlung bis 11.09.2026 gewähren wir 2 % Skonto (95,20 €), Zahlbetrag dann 4.664,80 €.“
Am 9. September gehen 4.664,80 € auf dem Geschäftskonto ein. Sina prüft: Die Zahlung liegt innerhalb der Frist, der Betrag stimmt exakt. Sie setzt die Rechnung in der App auf „Bezahlt“ und notiert den gezahlten Betrag. Für die Umsatzsteuer-Voranmeldung September bedeutet der Skonto: Bemessungsgrundlage minus 80,00 €, Umsatzsteuer minus 15,20 € – die Korrektur nach § 17 UStG nimmt ihre Steuerberatung anhand des Monatsexports vor.
Hätte der Kunde erst am 20. September 4.664,80 € überwiesen, wäre der Skonto verfallen. Dann hätte Sina den Restbetrag von 95,20 € freundlich, aber bestimmt nachgefordert – mit Verweis auf die Rechnung, auf der die Bedingung eindeutig stand. Ihre Rechnung: 95,20 € für 20 Tage früheres Geld entsprechen rund 36,7 % Jahreszins. Für diesen einen Monat mit Lohnzahlung war ihr das die Sache wert; im Winter, wenn das Konto voller ist, lässt sie den Skonto weg.
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Häufige Fragen
Wie berechne ich Skonto?
Skontobetrag = Rechnungsbetrag × Skontosatz ÷ 100, Zahlbetrag = Rechnungsbetrag − Skontobetrag. Bei 2 % auf 1.190,00 € brutto sind das 23,80 € Skonto und 1.166,20 € Zahlbetrag. Grundlage ist in der Regel der Bruttobetrag, weil der Kunde diesen zahlt.
Wird Skonto vom Netto- oder vom Bruttobetrag berechnet?
Üblich ist die Berechnung vom Bruttobetrag, denn der Skonto mindert das, was der Kunde tatsächlich überweist – inklusive Umsatzsteuer. Für die Buchung teilst du den Skontobetrag dann in Netto- und Steueranteil auf. Wenn du ausnahmsweise netto rechnen willst, muss das ausdrücklich in den Zahlungsbedingungen stehen.
Was passiert mit der Umsatzsteuer, wenn der Kunde Skonto zieht?
Nach § 17 UStG mindert sich die Bemessungsgrundlage, sobald das Entgelt sinkt. Du korrigierst die Umsatzsteuer in dem Zeitraum, in dem die Zahlung eingegangen ist; der Kunde kürzt spiegelbildlich seine Vorsteuer. Eine berichtigte Rechnung ist nicht nötig, wenn der Skonto als Bedingung auf der Rechnung stand.
Wie formuliere ich Skonto auf der Rechnung?
Satz, Frist und Bezugspunkt reichen: „2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum.“ Noch klarer ist ein konkretes Datum mit ausgerechnetem Zahlbetrag, damit der Kunde nicht selbst rechnen muss. Nenne außerdem das reguläre Zahlungsziel ohne Abzug.
Darf der Kunde Skonto abziehen, wenn er zu spät zahlt?
Nein. Skonto ist an die Frist gebunden; wer danach den geminderten Betrag überweist, hat die Rechnung nicht vollständig bezahlt. Den Restbetrag kannst du nachfordern, in der Regel mit einer kurzen Zahlungserinnerung unter Hinweis auf die Bedingung auf der Rechnung.
Wie buche ich gewährten Skonto?
Als Erlösschmälerung, nicht als Aufwand: Der Nettoanteil mindert deinen Umsatz, der Steueranteil die Umsatzsteuer. Die Forderung wird trotz des geringeren Zahlungseingangs vollständig ausgebucht. Wie das Konto in deinem Kontenrahmen heißt und wie es in der EÜR erscheint, klärt deine Steuerberatung.
Lohnt sich Skonto für mich als Anbieter?
Nur wenn dir das frühere Geld mehr bringt, als der Nachlass kostet. Mit der Formel Skontosatz ÷ (100 − Skontosatz) × 360 ÷ eingesparte Tage × 100 siehst du den effektiven Jahreszins – bei 2 % und 20 Tagen sind es rund 36,7 %. Wenn deine Kunden ohnehin pünktlich zahlen, verschenkst du nur Marge.
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